Vor Erreichen des 18. Geburtstages kann mit der Ausbildung begonnen werden, egal ob PKW oder Motorrad (Motorrad Klasse A1 - ab 16 Jahre). Wichtig hierbei, 3 Monate kann die theoretische Prüfung absolviert werden und 1 Monat vorher die praktische Prüfung.
Als erstes sollten Sie sich bei der Fahrschule anmelden und am theoretischen Unterricht teilnehmen.
Für die Beantragung des Führerscheins bei der Führerscheinstelle benötigen Sie:
Nach dem theoretischem Unterricht und der Bestätigung der Unterlagen von der Führerscheinstelle können Sie sofort eine theoretische Prüfung bei DEKRA ablegen. Somit ist die Hälfte Ihrer Ausbildung abgeschlossen. Es bleiben dann nur noch die Übungsfahrten/ Sonderfahrten und die praktische Prüfung.
Führerschein Klasse B mit 17:
Mit 16einhalb Jahren kann man sich in einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B anmelden. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Der Umfang der Ausbildung entspricht genau dem der »normalen« Ausbildung.
Mit bestandenem Führerschein gelten besondere Auflagen:
erhalten Sie natürlich auch bei uns. Schenken Sie etwas nützliches. Der Führerschein ist etwas absolut notwendiges!
Mit uns kein Problem! In der ruhigen und angenehmen Atmosphäre unseres Familienbetriebs stellen wir uns ganz auf Sie ein. Damit Sie sicher ans Ziel kommen.
Auffrischungskurse bei vorhandenem Führerschein
Sie haben einen Führerschein und sind lange nicht gefahren? Nur Mut! Wir helfen Ihnen. Schritt für Schritt tasten wir uns heran. Sie werden sehen, nach ein paar Stunden werden Sie sicher und bekommen wieder ein Gefühl für Ihr Auto und den Verkehr.